Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die so genannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht (Blaulicht und Martinshorn) gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" frei zu machen. In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.[2] Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO.Wie es funktioniert...? Schauen Sie sich den Informationsfilm an:In Österreich zum 01.01.2012 verpflichtend eingeführt. Hier sehen Sie den TV-Spot: (Quelle: www.rettungsgasse.com)
Freiwillige Feuerwehr Breisach am RheinAbteilung Niederrimsingen